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Und das geht … finanziell? (Teil 1) [Tag 16]

Die Finanzen einer jungen Familie sind sicher das größte Thema wenn’s um die Väterkarenz geht. Um den Einkommensverlust der Karenz auszugleichen gibt’s das Kinderbetreuungsgeld (KBG). Bezugsart und Dauer des KBG sind dabei von der Dauer der Karenz unabhängig, es ist also z.B. möglich die einkommensabhängige Variante 12+2 [1] des KBG zu wählen und 12+12 Monate in Karenz zu gehen.

Bei den einkommensunabhängigen KBG-Varianten sind Bezugsdauern von 12+2 bis 30+6 möglich, der Gesamtbetrag des KBG beläuft sich dabei immer auf ca. EUR 15.000.

Beim einkommensabhängigen KGB ist die Bezugsdauer mit 12+2 fix, dafür ist der maximale Auszahlungsbetrag mit insg. EUR 28.105 (ca. EUR 2000 pro Monat) erheblich höher. Um den maximalen Betrag zu erhalten ist ein Monats-Bruttogehalt von ca. EUR 2300 notwendig, aber schon bei einem Bruttogehalt von ca. EUR 1150 liegt der Gesamt-KBG-Betrag bei ca. EUR 16.000 und damit über jeder einkommensunabhängigen Variante. Die Übersicht Karenzmodelle und Beträge zeigt eine Aufstellung der Varianten und Beträge.

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