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Und das geht … finanziell? (Teil 3) [Tag 18]

Teil 1 erläutert die möglichen Kinderbetreuungsgeldbezugsvarianten, im Teil 2 gehts um die Unleistbarkeit der Väterkarenz für viele Familien.

Ein interessanter Nebeneffekt der KBG-Regelung soll nicht unerwähnt bleiben: In vielen halbwegs gut verdienenden Familien gehen die Väter 2 Monate in Karenz. Warum?

Die ersten 12 Monate der 12+2 Monate des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes werden von der Frau bezogen da diese in der Regel zuerst in Karenz geht. Anschließend geht der Vater 2 Monate in Karenz und bezieht das restliche Kinderbetreuungsgeld, danach geht die Mutter wieder in Karenz.

In den 2 Monaten Väterkarenz zahlt es sich für die Mutter nicht aus in den Job zurückzuwechseln, außerdem dürfen sich die Mütter- und Väterkarenz 2 Monate lang überlappen also ist in diesen 2 Monaten auch die Mutter gemeinsam mit Vater und Kind zuhause. 

Ich gönne jeder Familie diese Zeit, aber es gibt zwei große Unterschiede zu einer längeren Väterkarenz:

  • Der Vater muß sich nie eigenverantwortlich um das Kind kümmern, die Mutter ist (fast immer) in der Nähe.
  • 2 Monate nicht im Job sind normalerweise kein Problem und werden wie ein längerer Urlaub gehandhabt.

Diese Unterschiede werden aber in den Statistiken zur Väterkarenz selten berücksichtigt und verzerren das Bild der Väterkarenz zusätzlich.

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